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Markenrecht: Wortmarken, Bildmarken und Logos

Bildmarken
Was gilt es bei Wortmarken oder Bildmarken zu beachten?

Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken spielen im Markenrecht eine wichtige Rolle. Sie werden von Unternehmen genutzt, um die Marke ihrer Produkte oder Dienstleistungen von den Marken anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wird die Marke beim deutschen Marken- und Patentamt eingetragen, erhält das Unternehmen als Markeninhaber das alleinige Recht, die Marke zu nutzen.

Definition von Wortmarke und Bildmarke

Bei einer Wortmarke handelt es sich um eine Marke, die aus Buchstaben, anderen Schriftzeichen, Wörtern oder Zahlen bestehen, und die eine Unterscheidungskraft besitzt, mit der sie sich von anderen Marken absetzt. Eine Bildmarke setzt sich aus Bildern, Bildelementen oder Abbildungen zusammen, die für die Marke dasselbe leisten – allerdings ohne Wortbestandteile. Eine Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus Wortmarke und Bildmarke.

Übrigens: Wenn man eine eingetragene Marke erst einmal besitzt, sollte man sie auch zeitig nutzen: Bei Nichtnutzung kann sie sonst nach fünf Jahren verfallen und auf Antrag oder durch Klage gelöscht werden. Fachlich versierte Beratung rund ums Thema Markenrecht und eingetragenen Marken, die für den Handel genutzt werden, geben spezialisierte Anwaltskanzleien wie Heldt, Zülch und Partner. Die Experten sind im Netz unter heldt-zuelch.de erreichbar.

Von der Wortmarke oder Bildmarke zur Wort-/Bildmarke

Eine Wortmarke besteht aus Buchstaben, Wörtern, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen, die mit der vom Deutschen Patent- und Markenamt (kurz DPMA) verwendeten üblichen Druckschrift (Arial) dargestellt werden können. Der Schutz einer eingetragenen Wortmarke gilt im Allgemeinen für alle verkehrsüblichen Wiedergabeformen, besonders aber für Groß- und Kleinschreibung beziehungsweise die einheitliche Groß- oder Kleinschreibung und den Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen.

Eine Wort-/Bildmarke ist eine dauerhafte Kombination aus Text- und Grafikelementen und wird auch als Logo oder Emblem bezeichnet. Die Zusammensetzung aus Buchstabenfolge und grafischen Elementen grenzt eine Wort-/Bildmarke von einer reinen Wortmarke oder Bildmarke ab. Gleichzeitig können mit einer Wort-/Bildmarke auch bestimmte Begriffe geschützt werden, was mit einer reinen Wortmarke nicht möglich ist: Das liegt daran, dass Worte, die in einer reinen Wortmarke verwendet werden, wegen einer mangelnden Unterscheidungskraft oder eines Freihaltungsinteresses markenrechtlich nicht genutzt werden dürfen. In Kombination mit den Gestaltungselementen innerhalb einer Wort-/Bildmarke ist das aber möglich. Dabei gilt: Je beschreibender das in der Wort-/Bildmarke zu schützende Wort ist, desto größere Anforderungen werden an das grafische Element der Marke hinsichtlich der Wiedererkennung und Alleinstellung gestellt.

Anmeldung beim DPMA

Im Rahmen der elektronischen Online-Markenanmeldung beim DPMA muss die Wort-/Bildmarke auf einem elektronischen Datenträger beigefügt werden. Die Darstellung ist exakt so einzureichen, wie sie später im Markenregister erscheinen soll. Wenn sie nur in schwarzweißer Form gewünscht ist, dann nur so. Bei farbigen Einreichungen müssen die Farben als solche schriftlich klar genannt werden – Pantone-, RAL- oder HKS-Farbangeben allein reichen nicht.

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