
Geschäftsbedingungen korrekt in den AGBs umsetzen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abgekürzt auch AGB, bilden für die meisten Unternehmen einen wichtigen Bestandteil des Kaufvertrages, da über diese alle Voraussetzungen für einen Kaufvertrag geklärt werden. Allerdings wissen viele Händler nicht, dass die AGB nicht grundsätzlich zum Kaufvertrag gehören, sondern dass vereinbart werden muss, dass die AGBs ein Bestandteil sind und dass diese vom Verbraucher auch akzeptiert werden. Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, werden die Geschäftsbedingungen bei Abschluss des Kaufvertrages nicht berücksichtigt. Daher liegt es auf der Hand, dass die Geschäftsbedingungen dem Kunden bereits vor Abschluss des Kaufvertrages vorliegen müssen, damit klar ist, welche etwaigen Verpflichtungen mit diesem verbunden sind. AGBs bilden auch einen Bestandteil von gewerblichen Verkäufen über Onlinemarktplätze wie Amazon und eBay, wobei zu berücksichtigen ist, dass beide Marktplätze durchaus auch eigene AGBs haben, die sich jedoch nicht auf die Regelungen zum Kauf bei verschiedenen Unternehmen auswirken bzw. auswirken müssen.
Wie kann man auf Onlinemarktplätzen die eigenen AGB rechtszeitig offenlegen?
Gerade auf Onlinemarktplätzen erscheint es oft schwierig, die eigenen Geschäftsbedingungen darzulegen, bevor sich der Käufer zum Kauf entscheidet. Denn hier wissen Verkäufer grundsätzlich nicht, durch wen ein Kauf zustande kommt. Allerdings bieten die Angebotsseiten durchaus die Möglichkeit, die AGBs zusätzlich zum Angebotstext einzubringen, so dass Verbraucher die Möglichkeit haben, sich diese in Ruhe durchzulesen und dann zu entscheiden, ob sie den Kaufvertrag eingehen möchten oder nicht. Die Darstellung auf der eBay-Seite beispielsweise ermöglicht auch das Kopieren und Speichern der AGB, so dass zumindest in diesem Zusammenhang der gesetzliche Anspruch erfüllt wäre. Jedoch müssen Verkäufer nicht nur beachten, wie sie dem Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukommen lassen, sondern auch, dass sich der Inhalt rechtskonform gestaltet. Und dies ist oft kein leichtes Unterfangen wo man besser die AGB kontrolle von einem Juristen ausführen lässt..
Sofortschutz in wenigen Minuten »Was gilt grundsätzlich für die AGBs?
In Bezug auf die AGB gelten einige grundsätzliche Regeln, die Verkäufer bereits bei der Erstellung im Auge haben müssen. So dürfen AGBs den Verbraucher zum einen nicht unangemessen Benachteiligen oder zwanghaft an einen Kauf beim Unternehmen binden. Darüber hinaus dürfen durch die Klauseln keine anderen, gesetzlich gegebenen Rechte wie beispielsweise das Widerrufsrecht eingeschränkt oder dessen Inanspruchnahme erschwert werden. Dies bedeutet, dass Rückerstattungen nicht ohne das Einverständnis des Kunden auf dessen Kundenkonto gebucht oder als Gutschein versandt werden dürfen, ohne dass der Kunde die Möglichkeit hat, auf Rückzahlung seines Geldes zu bestehen. Desweiteren dürfen gesetzliche Fristen nicht verändert werden, da diese eine wichtige Grundlage im Onlinehandel darstellen.
Für wen eigenen sich Muster AGB als Vorlage?
Grundsätzlich findet man online eine Vielzahl von Vorlagen für die Erstellung von AGB Muster, die kostenlos verwendet werden dürfen. Allerdings sind diese oft nur dann geeignet, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich den Standardregelungen entsprechen sollen. Sind individuelle oder gesonderte Regelungen notwendig, so findet man diese selten in kostenlosen Mustern, so dass sie zusätzlich eingefügt werden müssen. Dies führt oft zu Fehlern, die Konsequenzen wie eine Abmahnung nach sich ziehen können. Daher sollte man in solchen Fällen etwas achtsam vorgehen und die fertigen AGB ggf. auch durch einen Juristen prüfen lassen. Denn ohne Prüfung ist hier oft nicht gewährleistet, dass alle Klauseln auch rechtskonform sind.
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